Platter und das Durchgriffsrecht

Die Tiroler Tageszeitung vom 23.12.2015 zitiert LH Günther Platter in Anbetracht der Tatsache, dass nur 120 von 279 Tiroler Gemeinden Flüchtlingsunterkünfte zur Verfügung stellen, dass Tirol bundesweites Schlusslicht in der Flüchtlingsunterbringung ist und dass der Bund von seinem Durchgriffsrecht Gebrauch machen möchte: „Nicht gutheißen kann ich allerdings, wenn der Bund gegen den Willen unserer Bevölkerung und auch gegen den Willen der Gemeinden Unterkünfte zwangsweise durchsetzt.“

Diese Aussage ist bemerkenswert. Abgesehen davon, dass Tirol die längste Zeit bei der Unterbringung von Flüchtlingen säumig ist und das Durchgriffsrecht daher für Platter keine Überraschung sein kann, lässt sie auch auf eine selektive Wahrnehmung des Landeshauptmannes schließen. Denn während Platter gegen den Willen der Bevölkerung keine Unterkünfte für Flüchtlinge erzwingen möchte, ist das für ihn bei der Einführung der Gesamtschule in ausgewählten Regionen Tirols offenbar gar kein Problem. Im Gegenteil: Er und die Tiroler Bildungslandesrätin Palfrader waren an der Entwicklung der Pläne, die gesetzlich verankerten Mitbestimmungsrechte der Schulpartner bei der Einführung der Gesamtschule abzuschaffen, hauptverantwortlich beteiligt.

Was aber bei der Flüchtlingsthematik gelten soll, muss auch in der Gesamtschulfrage gelten: Kein Drüberfahren über die Köpfe der Betroffenen! Landeshauptmann wie Bildungslandesrätin täten gut daran, mehr Kontinuität und dadurch wieder mehr Vertrauen in die Landespolitik zu bringen. Es kann nicht sein, dass man die Mitbestimmungsrechte der Betroffenen nur dort einfordert, wo es gerade politisch opportun erscheint und dort abschaffen möchte, wo es einzig und allein der Ideologie geschuldet ist.